
Ein Umzug innerhalb Deutschlands, der durch die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes erforderlich wird (z.B. bei Hartz4 Empfängern), kann unter gewissen Voraussetzungen vom Arbeitsamt oder dem Jobcenter bezuschusst werden. Die anfallenden Kosten, die Ihnen in solch einem Fall entstehen, können von uns direkt mit dem enstprechenden Amt abgerechnet werden.
Einen Umzug, den das Jobcenter bezahlt, nennt man in der Regel "Kostenübernahme für einen Umzug" oder "Umzug mit Kostenübernahme durch das Jobcenter". Oft wird auch von einem "geförderten Umzug" gesprochen, insbesondere dann, wenn der Umzug aufgrund der Anweisung des Jobcenters oder aus einem anerkannten wichtigen Grund erfolgt.
Die Voraussetzung dafür ist in der Regel die Annahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Dieses muss sich zudem außerhalb einer zumutbaren Pendelreichweite befinden.
Kann mein Umzug vom Amt bezahlt werden?
Fragen kostet nichts: Telefon ☎️030/3064 1280 • 0176/4075 8259 • info@ritscherumzuege.de.Zuschüsse für den Umzug vom Arbeitsamt
Wenn das Arbeitsamt (in Deutschland über die Bundesagentur für Arbeit) einen Umzug übernehmen soll, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um die Kostenübernahme zu beantragen und genehmigt zu bekommen. Die Zuschüsse für arbeitsbedingte Umzüge müssen in der Regel bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Kostenübernahme für einen Umzug kann unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder III) gewährt werden, wenn der Umzug notwendig ist und die Bedingungen erfüllt sind.
Gründe für die Kostenübernahme
Das Arbeitsamt übernimmt die Umzugskosten in der Regel, wenn:
- Berufsbedingter Umzug: Der Umzug ist erforderlich, um eine neue Arbeitsstelle anzutreten.
- Zumutbare Entfernung: Die neue Arbeitsstelle ist zu weit von der bisherigen Wohnung entfernt und ein tägliches Pendeln wäre unzumutbar.
- Wohnortwechsel aufgrund einer Umschulung oder Weiterbildung: Wenn die Maßnahme vom Arbeitsamt genehmigt wurde.
- Einsparung von Mietkosten: Der Umzug führt zu einer Senkung der Unterkunftskosten, die im Rahmen von ALG II (Hartz IV) übernommen werden.
- Persönliche Gründe: In Ausnahmefällen, z. B. bei gesundheitlichen Problemen, kann ein Umzug notwendig sein.
Welche Kosten können durch die Behörde übernommen werden?
- Umzugsunternehmen: Kosten für professionelle Umzugsdienste (im angemessenen Rahmen).
- Transportkosten: Für Mietfahrzeuge oder Treibstoff bei eigenem Umzug.
- Verpackungsmaterial: Kosten für Kartons und andere Materialien.
- Maklerkosten: In Ausnahmefällen, wenn diese unvermeidbar sind.
- Renovierungskosten: Falls diese erforderlich sind, um die alte Wohnung vertragsgemäß zu übergeben.
- Verpflegungs- oder Übernachtungskosten: Bei längeren Distanzen.
Über die Höhe einer möglichen Kostenübernahme durch das Arbeitsamt informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Behörde.
Wichtig: Die Arbeitsämter und Sozialämter verlangen für gewöhnlich mindestens 3 Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen.
Wir helfen bei Ihrem Behördenumzug in Berlin
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Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir auch gerne bei den notwendigen Formalitäten.